Vergütungsbericht

Der Bericht erfüllt die am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Vorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) und damit einhergehenden Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Die Grundprinzipien des VegüVs sind in den Statuten der HOCHDORF Holding AG (Art. 19 und Art. 23) verankert.

Leitlinien

HOCHDORF legt grossen Wert auf die Rekrutierung, Bindung, Motivierung und Förderung von gut qualifizierten Mitarbeitenden auf allen Stufen. Dies ist vor allem dort von Bedeutung, wo es um die Besetzung von Positionen geht, die einen grossen Einfluss auf die Führung des Unternehmens haben. Entschädigungen sollen einerseits Anreize schaffen, welche die langfristige Unternehmensentwicklung fördern und den Unternehmenswert steigern. Ausserdem soll das Vergütungssystem angemessen und marktgerecht sein, um qualifizierte Mitarbeiter rekrutieren zu können. Alle Vergütungen werden bar ausbezahlt. 

Bei HOCHDORF bestehen keine Aktien- und Optionspläne oder ähnliche Beteiligungsprogramme.

Vergütungssystem

Verwaltungsrat

Die Verwaltungsräte erhalten eine erfolgsunabhängige Basisvergütung sowie Zulagen für Funktionen und für Mitgliedschaften in Ausschüssen. Für besondere Aufgaben kann der Verwaltungsrat ausserdem Sondervergütungen festlegen. Die HOCHDORF Holding AG übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge- und Sozialbeiträge; die Verwaltungsräte erhalten zudem eine jährliche Spesenpauschale. Die Verwaltungsräte sind nicht in der Pensionskasse versichert. Details sind in der Tabelle «Entschädigung an den Verwaltungsrat» dargestellt. Die Auszahlung der Vergütung an die Verwaltungsräte erfolgt in zwei bis vier Teiltranchen zum jeweiligen Quartalsende. Bei vorzeitigem Austritt aus dem Verwaltungsrat wird die Vergütung pro rata temporis berechnet.

Geschäftsleitung

Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung setzt sich aus einem fixen monatlichen Basisgehalt und einer leistungsabhängigen, variablen Entschädigung zusammen. Beides wird jeweils in bar ausgezahlt. Die variable Vergütung ergibt sich aus der Erreichung bestimmter Leistungsziele, die sich aus finanziellen Zielen (EBITDA auf Konzernebene) sowie aus qualitativen Zielen zusammensetzen. Die variable Entschädigung ist für alle Mitglieder der Geschäftsleitung nach oben begrenzt. Ziele sowie den Grad der Zielerreichung legt der Verwaltungsrat auf Empfehlung des Personalvergütungsausschusses fest. Es werden keine zusätzlichen Vergütungen, namentlich in der Form von Vorsorge, Dienst- und Sachleistungen, ausbezahlt.

Die Arbeitsverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten für die Geschäftsleitungsmitglieder. 

Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

Kompetenzen

Der Verwaltungsrat beschliesst über sämtliche vergütungsrelevanten Themen innerhalb des durch die Generalversammlung genehmigten Vergütungsrahmens, jeweils auf Antrag des Personalvergütungsausschusses.

Der Personalvergütungsausschuss («PVA») setzt sich aus mindestens zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates zusammen. Die Mitglieder werden von der Generalversammlung für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. Der Verwaltungsrat bezeichnet den Vorsitzenden.

Der Personalvergütungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien, der Leistungsziele sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Gesamtbeträge der Vergütungen der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder. Zusätzlich bereitet den Personalvergütungsausschuss die Mittel und langfristige Personalplanung für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Der Vorsitzende kann bei Bedarf den CEO und den Leiter Human Resources zu den Sitzungen einladen. Im Geschäftsjahr 2021 traf sich der Personalvergütungsausschuss 6-mal; die Protokolle stehen dem Verwaltungsrat zur Verfügung.

Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des PVA sind im Organisationsreglement detailliert. Die Kompetenzen bzgl. der Vergütung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:


Thema
Empfehlung durchGenehmigung durch
Maximaler Gesamtbetrag zur Vergütung des VerwaltungsratesVerwaltungsratGeneralversammlung
Maximaler Gesamtbetrag zur Vergütung der GeschäftsleitungVerwaltungsratGeneralversammlung
Individuelle Vergütung der Mitglieder des VerwaltungsratesPersonal- und VergütungsausschussVerwaltungsrat
Fixe Entschädigung der Geschäftsleitung (Folgejahr)Personal- und VergütungsausschussVerwaltungsrat
Variable Entschädigung der Geschäftsleitung (Folgejahr)Personal- und VergütungsausschussVerwaltungsrat
VergütungsberichtPersonal- und VergütungsausschussVerwaltungsrat

Die Genehmigung durch den Verwaltungsrat gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Generalversammlung, die jeweils jährlich gesondert über maximale Vergütung als auch konsultativ über den Vergütungsbericht abstimmt.

Genehmigungsmodell für die Generalversammlung 2022

Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmen über die folgenden Vergütungskomponenten bei der Generalversammlung 2022 ab:

  • Verwaltungsrat: Prospektiv über den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung für die Periode von Generalversammlung 2022 bis Generalversammlung 2023
  • Geschäftsleitung: Prospektiv über den maximalen Gesamtbetrag der fixen und variablen Vergütung für das laufende Geschäftsjahr 2022

Entschädigung an den Verwaltungsrat

Geschäftsjahr 2021

Der Ausweis der Vergütung erfolgt nach den effektiv ausbezahlten Beträgen 1 an die in den entsprechenden Perioden amtenden Verwaltungsräte. Der Ausweis der Vergütung in 2020 enthält noch zusätzlich Auszahlungen, die erst in 2021 für die Periode vom 01.01.2020 bis zur GV 2020 ausgezahlt wurden.

MitgliedFunktion / AusschüsseVergütungSpesenSozial-
leistungen 1
20212020 2

Jürg Oleas
Eintritt: 30.06.2020

Präsident VR
Mitglied PVA
Mitglied PA
Mitglied MSA
142’2015’1009’101156’40279’037
Andreas Herzog
Einritt: 30.06.2020
Vize-Präsident VR
Vorsitzender PA
103’7395’1006’639115’47958’321
Jean-Philippe Rochat
Eintritt: 30.06.2020
Vorsitzender PVA
Mitglied PA
95’1925’1006’092106’38453’717
Ralph Siegl
Eintritt: 30.06.2020
Vorsitzender MSA
Mitglied PVA
95’0005’0006’199106’19953’669
Markus Bühlmann
Eintritt: 12.04.2019
Mitglied MSA74’7855’1004’78584’67063’930
Bernhard Merki
Austritt: 30.06.2020
Vorsitzender MSA
Mitglied PVA
    60’344
Jörg Riboni
Austritt: 30.06.2020
Vize-Präsident VR
Mitglied PVA
Vorsitzender PA
    52’148
Markus Kalberer
Austritt: 30.06.2020
Mitglied PA    28’274
Dr. Walter Locher
Austritt: 30.06.2020
Vorsitzender PVA
Mitglied PA
    47’195
Total 510’91825’40032’816569’134496’635

PA = Prüfungsausschuss; PVA = Personal- und Vergütungsausschuss; MSA = Markt- und Strategieausschuss

  1. Sozialleistungen enthalten die Arbeitgeberbeiträge
  2. Im Geschäftsbericht 2020 wurde im Rahmen des Vergütungsberichtes (Seite 44) darauf hingewiesen, dass zum 31.Dezember 2020 noch nicht alle Vergütungen für die Periode 1. Januar 2020 bis GV 2020 an die in dieser Periode damals amtenden Verwaltungsräte Bernhard Merki, Jörg Riboni, Markus Kalberer, Dr. Walter Locher und Markus Bühlmann ausgezahlt worden sind (ausgewiesener zur Verfügung stehender Betrag: CHF 210'490). Dies ist im Jahr 2021 im Rahmen des genehmigten Betrages und noch zur Verfügung stehenden Betrages erfolgt

Gegenüberstellung der ausgezahlten Vergütung zu dem von der Generalversammlung genehmigten Betrag

Für die abgelaufene Amtsperiode von GV 2020 bis zur GV 2021 wurde durch die Generalversammlung vom 30. Juni 2020 ein Gesamtbetrag von CHF 600'000 beantragt. Dieser wurde eingehalten.

PeriodeAusgezahlter Betrag
(in CHF)
Genehmigter Betrag
(in CHF)
GV 2020 (30.06.2020) – 31.12.2020287’527 
01.01.2021 – GV 2021 (09.06.2021)284’195 
Total571’722600’000

Für die derzeitige Amtsperiode von GV 2021 bis zur GV 2022 wurde durch die Generalversammlung vom 09.06.2021 ein Gesamtbetrag von CHF 600'000 genehmigt. Zum 31.12.2021 standen davon noch 53 % zur Verfügung.

PeriodeAusgezahlter Betrag
(in CHF)
Genehmigter Betrag
(in CHF)
GV 2021 (09.06.2021) – 31.12.2021284’939 
01.01.2022 – GV 2022 Zur Verfügung: 315'061
Total284’939600’000

Antrag an die Generalversammlung 2022

Genehmigung der Gesamtsumme der fixen Vergütungen des Verwaltungsrats von maximal CHF 600’000 für die Periode GV 2022 bis GV 2023.

Entschädigung CEO und Geschäftsleitung

Der Ausweis der variablen Vergütung (Bonus) der Geschäftsleitung wird zum Jahresende abgegrenzt, da die erfolgsabhängigen Lohnbestandteile erst im Folgejahr ausbezahlt werden. Bei einem unterjährigen Austritt oder Neueinritt erfolgt der Einbezug der Vergütung bis zum Zeitpunkt der Abgabe bzw. der Übernahme der entsprechenden Funktion pro rata temporis.

In CHFBasisvergütung 1Bonus Sozialleistungen inkl. Personalvorsorge 2Übrige Leistungen 3Total
2021 GL Vergütungen     
Geschäftsleitung gesamt1’008’290200’353282’967171’6891’663’300
Davon höchste Vergütung 4)470’400129’840143’003111’689854’932
      
2020 GL Vergütungen     
Geschäftsleitung gesamt1’213’586149’819249’76678’1331’691’304
Davon höchste Vergütung 4)434’000102’944140’58924’000701’533
  1. Monatslohn, 13. Monatslohn, pauschale Repräsentationsspesen, inklusive Arbeitnehmerbeiträge
  2. Die Vorsorge- und Sozialleistungen enthalten die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und Pensionskassen
  3. Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, Fahrzeugentschädigungen, Dienstaltersgeschenke, Auszahlung Urlaubstage
  4. Dr. Peter Pfeilschifter, CEO

Die Besetzung der Geschäftsleitung war in 2021 unverändert.

Gegenüberstellung der ausgewiesenen Vergütung zu dem von der Generalversammlung genehmigten Betrag

Für das Berichtsjahr 2021 wurde durch die Generalversammlung anlässlich der Generalversammlung vom 09. Juni 2021 ein Gesamtbetrag von CHF 2‘000‘000 für das Geschäftsjahr 2021 genehmigt. Dieser Gesamtbetrag wird unterschritten.

Antrag an die GV 2022

Genehmigung der Gesamtsumme der fixen und variablen Vergütungen der Geschäftsleitung von maximal CHF 2'600’000 für das Geschäftsjahr 2022. Die Geschäftsleitung wird 2022 um die Fachbereiche Innovation, Forschung & Entwicklung sowie Verkauf und Marketing erweitert.

Kontrollwechselklauseln

Die Anstellungsverträge für die Mitglieder der Geschäftsleitung enthalten keine Kontrollwechselklausel.

Abgangsentschädigungen, Vorausvergütungen, Übernahmeprovisionen

Es wurden keine Abgangsentschädigungen, Vergütungen im Voraus oder Provisionen für die Übernahme oder Übertragung von Unternehmen oder Teilen davon durch die Gesellschaft oder durch Unternehmen, die durch die Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert werden, an Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung bezahlt.

Entschädigungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates

Ausgeschiedenen Mitgliedern des Verwaltungsrates sowie der Geschäftsleitung noch zustehenden Entschädigungen sind im Berichtsjahr entsprechend abgegrenzt. 

Leistungen

Es wurden keine zusätzlichen Leistungen an Mitglieder des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsleitung sowie deren nahestehenden Personen sowie an frühere Organmitglieder erbracht.

Darlehen und Kredite

An nahestehende Personen oder Organmitglieder wurden weder von der HOCHDORF Holding oder anderen Konzerngesellschaften Darlehen oder Kredite gewährt oder ausbezahlt. Es sind zudem keine Kredite oder Darlehen ausstehend.

Beteiligungen

Per 31. Dezember hielten die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (inkl. der ihnen nahestehenden Personen) die folgende Anzahl an Aktien an der Gesellschaft:

Verwaltungsrat 31.12.202131.12.2020
Jürg OleasPräsident; ab 30.06.202000
Andreas HerzogVize-Präsident; ab 30.06.202000
Ralph Sieglab 30.06.2020100100
Markus Bühlmannab 12.04.201900
Jean-Philippe Rochatab 30.06.202000
Total 100100
Geschäftsleitung 31.12.202131.12.2020
Dr. Peter PfeilschifterCEO; Managing Director Dairy Ingredients; 01.01.2020257257
Nanette HaubensakCFO; seit 29.06.202000
Géza SomogyiCOO; seit 01.07.202000
Total Geschäftsleitung 257257

 

   
Gesamttotal Verwaltungsrat und Geschäftsleitung 357357
in % der Gesamtzahl Aktien 0.02 %0.02 %