10. Handelssperrzeiten

Gemäss Insiderreglement der HOCHDORF dürfen Personen, welche Kenntnis von vertraulichen Informationen haben («Unternehmensinsider»), Aktien der HOCHDORF Holding AG während folgenden Zeiträumen (Blackout Periods) nicht handeln:

  • Zwischen 20 Kalendertagen vor der Verwaltungsratssitzung, welche vor der Veröffentlichung der Agenda einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung stattfindet und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung selbst oder;
  • 20 Kalendertage vor Verwaltungsratssitzungen, welche vor der Veröffentlichung von Informationen stattfinden, die gemäss Art. 49 (Jahresberichterstattung) und 50 (Quartals- und Halbjahresabschlüsse) KR offen zu legen sind, und der Veröffentlichung selbst.

Als Unternehmensinsider gemäss Insiderreglement der HOCHDORF (unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, namentlich Art. 142 ff. FinfraG) gelten neben den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sämtliche Personen, welche durch ihre Funktion, bei Erfüllung ihrer Pflichten oder durch Zufall Kenntnis von vertraulichen Informationen haben oder Personen, denen der Verwaltungsrat HOCHDORF solche vertraulichen Informationen speziell mitgeteilt oder diese zur Kenntnis derselben ermächtigt hat.