2. Kapitalstruktur

2.1. Aktienkapital

Das Aktienkapital betrug per 31. Dezember 2021 CHF 21’517’570.00 eingeteilt in 2’151’757 vinkulierte Namenaktien (Valorennummer 2 466 652 / ISIN CH0024666528) mit einem Nominalwert von je CHF 10. Das Aktienkapital ist vollständig liberiert. Jede Aktie entspricht einer Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte.

2.2. Genussscheine oder Partizipationsscheine

Die Gesellschaft hat weder Genussscheine noch Partizipationsscheine ausgegeben.

2.3. Bedingtes und genehmigtes Kapital

Die HOCHDORF Holding AG verfügte per 31. Dezember 2021 weder über genehmigtes noch über bedingtes Aktienkapital.

2.4. Kapitalveränderungen

Die Übersicht über die Kapitalveränderungen in den Berichtsjahren befindet sich im Anhang in der Jahresrechnung der HOCHDORF-Gruppe (Eigenkapitalnachweis).

2.5. Beschränkung der Übertragbarkeit

Die Aktien der HOCHDORF Holding AG sind in ihrer Übertragbarkeit grundsätzlich nicht beschränkt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Änderungen sind der Gesellschaft mitzuteilen.

Der Eintrag ins Aktienbuch setzt den Ausweis über den Eigentumserwerb der Aktie auf eigenen Namen und für eigene Rechnung voraus. Ist der Erwerber nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben, kann der Verwaltungsrat die Eintragung mit Stimmrecht verweigern. Die Eintragungsgrenze beträgt 15 % der Stimmrechte. Wird die Grenze überschritten, kann der Verwaltungsrat eine Eintragung ablehnen.

2.6. Pflicht-Wandelanleihe

Die HOCHDORF Holding AG hat per 31. Dezember 2021 keine Wandelanleihen ausgegeben. Die 2017 herausgegebene Pflicht-Wandelanleihe über nominell CHF 218.49 Mio. wurde zum 30. März 2020 vollständig gewandelt.

2.7. Hybrid-Kapital

Die HOCHDORF Holding AG hat 2017 eine Hybrid-Anleihe über nominell CHF 125 Mio. ausgegeben. Dabei handelt es sich um eine nachrangige Anleihe mit unendlicher Laufzeit, welche mit einem Coupon von 2.5 % verzinst wird. Die Hybrid-Anleihe hat nach fünfeinhalb Jahren ein erstes Call Date. Wird dieses nicht ausgeübt, erhöht sich der zu bezahlende Zins («step up») (siehe dazu auch Ziffer 15 im Anhang zur Jahresrechnung der HOCHDORF-Gruppe).