3. Verwaltungsrat

3.1. Mitglieder des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der HOCHDORF Holding AG setzt sich aus fünf nicht exekutiven Mitgliedern zusammen. Grundlage für die Nominierung in den Verwaltungsrat ist die Erfüllung eines spezifischen Anforderungsprofils, das nebst der für die langfristige strategische Weiterentwicklung der HOCHDORF relevanten Expertise auch der Ausgewogenheit des Gremiums Rechnung trägt.

Die Verwaltungsräte der HOCHDORF Holding AG waren in den letzten drei Geschäftsjahren nicht in der Geschäftsleitung der HOCHDORF Holding AG oder einer anderen Gruppengesellschaft tätig bzw. hatten keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit der HOCHDORF Holding AG oder einer anderen Gruppengesellschaft.

Jürg Oleas (Verwaltungsratspräsident)

1957, Schweizer Staatsbürger; Beruf: Maschineningenieur; Wohnort: Eich, LU; Erstwahl in den Verwaltungsrat: 2020; Gewählt bis: Generalversammlung 2022; Ausbildung / Abschluss: Maschinenbauingenieur ETH mit Zusatzvertiefung in Rechtslehre; Beruflicher Werdegang: 1982 bis 1998 tätig in verschiedenen Funktionen bei der ABB Gruppe; 1999 bis 2001 CEO bei Alstom Power Schweiz; 2001 bis 2019 tätig in verschiedenen Funktionen bei der GEA Gruppe, ab 2004 als deren CEO; Berufliche Tätigkeit: seit 2019 selbständiger Unternehmer mit Beratungstätigkeit; Weitere Tätigkeiten: seit 2011 Mitglied des Verwaltungsrates der RUAG Holding AG, Bern; seit 2016 Mitglied des Verwaltungsrates der Lafarge Holcim Ltd, Rapperswil-Jona.

Markus Bühlmann

1962, Schweizer Staatsbürger; Beruf: Meisterlandwirt; Wohnort: Rothenburg, LU; Erstwahl in den Verwaltungsrat: 2019; Gewählt bis: Generalversammlung 2022; Ausbildung / Abschluss: Meisterlandwirt mit höherer Fachprüfung; Beruflicher Werdegang: Landwirt EFZ; Landwirtschaftliche Meisterprüfung; Berufliche Tätigkeit: Bewirtschafter und Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebes mit Milchproduktion und Schweinezucht in Rothenburg; Weitere Tätigkeiten: seit 2014 Mitglied Pilotprojekt REDES BLW; seit 2015 Mitglied Vorstand Zentralschweizer Milchproduzenten ZMP; seit 2018 Mitglied des Verwaltungsrats ZMP Invest AG und Vize-Präsident Zentralschweizer Milchproduzenten ZMP.

Andreas Herzog

1957, Schweizer Staatsbürger; Beruf: Betriebsökonom HWV; Wohnort: Laax, GR; Erstwahl in den Verwaltungsrat: 2020; Gewählt bis: Generalversammlung 2022; Ausbildung / Abschluss: Nach seinem Abschluss in Betriebswirtschaft folgten verschiedene Aufbaustudiengänge in Marketing und Finanzmanagement an Business Schools in Frankreich, Kanada und den USA; Beruflicher Werdegang: 1984 bis 1990 in verschiedenen Funktionen bei Ciba-Geigy, Basel, Mexiko City, Abidjan, Bogota; 1990 bis 1995 in verschiedenen Funktionen bei SWATCH, Biel, Bad Soden / Frankfurt a. M.; 1996 bis 2001 Vice President Finance bei der Daniel Swarovski Corporation, Feldmeilen; 2001 bis 2002 CFO bei der Eichhof Holding AG, Luzern; 2002 bis 2019 CFO der Bühler AG, Uzwil; Oktober 2019 bis März 2020 europäischer Partner der RIFF Ventures; Berufliche Tätigkeit: seit Oktober 2019 selbständig tätig; Weitere Tätigkeiten: seit 2017 Vize-Präsident der schweizerisch-chinesischen Handelskammer; seit 2018 Mitglied des Verwaltungsrates der SeedCapital Invest AG, Sempach; seit 2019 Verwaltungsratspräsident der Systemcredit AG, Schlieren; seit 2019 Mitglied des Verwaltungsrates der Meyer Burger Technology AG Thun; seit 2021 Mitglied des Verwaltungsrats der SBB AG, Bern; seit 2021 Verwaltungsrat von Kleiderberg.ch AG, Rüschlikon.

Jean-Philippe Rochat

1957, Schweizer Staatsbürger; Beruf: Rechtsanwalt; Wohnort: Lausanne, VD; Erstwahl in den Verwaltungsrat: 2020; Gewählt bis: Generalversammlung 2022; Ausbildung / Abschluss: lic. iur., Anwaltspatent des Kantons Waadt; Beruflicher Werdegang: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Lausanne; Berufliche Tätigkeit: seit 1988 Partner bei Kellerhals Carrard; Weitere Tätigkeiten: verschiedene Stiftungsrats- und VR-Mandate (u. a. Verwaltungsrat der Investissement Foncier SA-La-Foncière, Lausanne; Verwaltungsrat der Vaudoise Assurances Holding SA, Lausanne; Verwaltungsrat der Vetropack Holding SA, Saint-Prex).

Ralph Siegl

1966, Schweizer Staatsbürger; Beruf: Staatswissenschaftler und Ökonom; Wohnort: Wolfhausen, ZH; Erstwahl in den Verwaltungsrat: 2020; Gewählt bis: Generalversammlung 2022; Ausbildung / Abschluss: Lizenziat in Staatswissenschaften / Internationale Beziehungen an der Universität St. Gallen (HSG) und Master Degree in Economics an der London School of Economics and Political Science; Beruflicher Werdegang: 1993 bis 1995 wissenschaftlicher Mitarbeiter Warenverkehr im Integrationsbüro EDA / EVD, Bern und Brüssel, 1995 bis 2006 tätig für Nestlé Suisse SA, Vevey und Nestlé Australia Ltd., Sydney, zuletzt als Vice President Exports; 2006 bis 2016 CEO der Confiseur Läderach AG, Ennenda; 2016 bis 2018 Managing Director, Group Management & Operations, Läderach Group, Ennenda; Berufliche Tätigkeit: seit 2018 selbständiger Unternehmensberater und Präsident und Partner der Experts for Leaders AG, Zürich; Weitere Tätigkeiten: seit 2010 im Verwaltungsrat der Gübelin Holding AG, Luzern; seit 2013 im Verwaltungsrat (Präsident 2016 bis 2020) der Bank Linth LLB AG, Uznach; seit 2019 Verwaltungsrat der Ylex AG, Aarau; seit 2020 Präsident des Verwaltungsrates der Zibatra Beteilungen AG (Holding), Rickenbach SO; seit 2021 Verwaltungsrat der W. Kündig & Cie. AG, Zürich.

3.2. Zulässige Anzahl anderer Mandate

Die Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen höchstens drei weitere Mandate als Verwaltungsräte in börsenkotierten Gesellschaften einnehmen, die als Publikumsgesellschaften gemäss Art. 727 Abs. 1 Ziff. 1 OR gelten, sowie zusätzlich fünf Mandate in nicht börsenkotierten Gesellschaften im Sinne von Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR sowie zehn Mandate in einer Rechtseinheit, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, bekleiden.

3.3. Wahl und Amtszeit

Die Mitglieder werden durch die Generalversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung per Einzelwahl gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich, sofern ein Verwaltungsratsmitglied im betreffenden Kalenderjahr nicht das 70. Altersjahr erreicht hat oder erreichen wird (Altersgrenze).

Die Generalversammlung wählt den Präsidenten des Verwaltungsrates aus dem Kreis der Verwaltungsratsmitglieder sowie die Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschusses. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst.

Alle Wahlen und Abstimmungen werden offen durchgeführt, sofern nicht mehrheitlich ein geheimes Verfahren verlangt wird.

3.4. Arbeitsweise des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat tagt mindestens viermal jährlich und so oft es die Geschäfte erfordern. Im Geschäftsjahr 2021 traf sich der Verwaltungsrat zu neun ganztägigen ordentlichen Sitzungen sowie zu vier ausserordentlichen Sitzungen. Alle Mitglieder haben an allen ordentlichen Sitzungen teilgenommen.

Die Einberufung erfolgt grundsätzlich schriftlich und sieben Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden. In dringenden Fällen kann der Präsident von diesen Formerfordernissen abweichen.

Die Traktanden für die Sitzungen werden vom Präsidenten festgelegt. Ebenso kann jedes Mitglied des Verwaltungsrates die Aufnahme von Gegenständen in die Traktandenliste schriftlich beantragen.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Ein gültiger Beschluss erfordert die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Verwaltungsratspräsident durch Stichentscheid.

An den Sitzungen des Verwaltungsrates nehmen der CEO und der CFO mit beratender Stimme teil. Bei Bedarf zieht der Verwaltungsrat bei der Behandlung spezifischer Themen externe Spezialisten und weitere Mitglieder der Geschäftsleitung oder andere Mitarbeitende hinzu. Zusätzlich trifft sich der Verwaltungsratspräsident mit dem CEO zu Arbeitssitzungen.

3.5. Ausschüsse des Verwaltungsrates

Zu seiner Unterstützung hat der Verwaltungsrat einen Prüfungs-, einen Personal- und Vergütungsausschuss sowie einen Markt- und Strategieausschuss geschaffen, die jeweils aus mindestens zwei nicht exekutiven Mitgliedern bestehen. Im Sinne einer effizienten und effektiven Organisation seiner Aufgaben stützt sich der Verwaltungsrat auf Empfehlungen dieser Ausschüsse.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Verwaltungsrat an jeder Verwaltungsratssitzung über ihre Tätigkeit und Ergebnisse. Zudem führen sie über ihre Beratungen und Beschlüsse ein Protokoll, das allen Verwaltungsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Bei wichtigen Angelegenheiten wird der Verwaltungsrat unmittelbar im Anschluss an die Sitzung informiert. Die Ausschüsse unterziehen sich einer regelmässigen Einschätzung ihrer Leistung (Selbstbeurteilung).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgabenteilung aller Mitglieder des Verwaltungsrates seit der GV 2021:

 PrüfungsauschussMarkt- und StrategieausschussPersonal- und Vergütungsausschuss
Jürg Oleas
Präsident des Verwaltungsrates
xxx
Andreas Herzog
Vize-Präsident des Verwaltungsrates
x
(Vorsitz)
  
Markus Bühlmann
Mitglied
 x 
Ralph Siegl
Mitglied
 x
(Vorsitz)
x
Jean-Philippe Rochat
Mitglied
x x
(Vorsitz)

Prüfungsausschuss

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Verwaltungsrat für die Amtsdauer bis zur nächsten Generalversammlung gewählt; der Ausschuss konstituiert sich selbst. Der Verwaltungsrat bestimmt den Vorsitz.

In 2021 hatte der Prüfungsausschuss drei Mitglieder und tagte fünfmal. An den Sitzungen nahmen Vertreter der Revisionsgesellschaft, der CEO und CFO sowie fallweise weitere Mitglieder der Geschäftsleitung sowie externe Berater teil. Bis auf eine entschuldigte Ausnahme haben alle Ausschussmitglieder an allen Sitzungen teilgenommen und erhielten regelmässig die schriftlichen internen Revisionsberichte.

Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung der Geschäftsleitung insbesondere in finanzieller Hinsicht. Die wichtigsten Aufgaben des Prüfungsausschusses sind:

  • Überwachung der internen und externen Rechnungslegung und der finanziellen Berichterstattung an die Aktionäre und die Öffentlichkeit. Beurteilung der Konzern- und Einzelabschlüsse der Gruppengesellschaften mit Empfehlung an den Verwaltungsrat zur Vorlage an die Generalversammlung
  • Beurteilung der Wirksamkeit und der Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle und das Zusammenwirken mit der internen Revision. Evaluation und Empfehlung an den Verwaltungsrat betreffend Wahl der externen Revisionsstelle sowie der internen Revisionsmassnahmen
  • Beurteilung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems der Unternehmensgruppe unter Einbezug des Risikomanagements
  • Beobachtung der Entwicklung und Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, insbesondere Rechnungslegungsstandards, Prüfungsgrundsätze, gegenüber der Börse SIX Swiss Exchange, sowie der Einhaltungen interner Regelungen und Grundsätze (Compliance)

Personal- und Vergütungsausschuss

Die Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschusses werden von der Generalversammlung für die Amtsdauer bis zur nächsten Generalversammlung gewählt und konstituiert sich selbst. Der Verwaltungsrat bestimmt den Vorsitz.

Im Jahr 2021 hatte der Personal- und Vergütungsausschuss drei Mitglieder und tagte sechsmal. An den Sitzungen nahmen fallweise der CEO und der VP Human Resources teil. Alle Ausschussmitglieder haben an allen Sitzungen teilgenommen.

Die wichtigsten Aufgaben dieses Ausschusses sind:

  • Unterstützung und Beratung zur Sicherung einer weitsichtigen Personalpolitik der HOCHDORF
  • Erstellung von Kompetenzprofilen des VR und des CEO, Sicherstellung der Nachfolgeplanung im VR einschliesslich Identifikation und Evaluation neuer Kandidaten
  • Leistungsbeurteilung des CEO und ggf. den Mitgliedern der Geschäftsleitung
  • Erarbeitung der Arbeitsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Empfehlungen für die Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsleitung einschliesslich der Beurteilung von entsprechenden Vergütungssystemen

Markt- und Strategieausschuss

Die Mitglieder des Markt- und Strategieausschusses werden vom Verwaltungsrat für die Amtsdauer bis zur nächsten Generalversammlung gewählt; der Ausschuss konstituiert sich selbst. Der Verwaltungsrat bestimmt den Vorsitz.

Im Jahr 2021 hatte der Markt- und Strategieausschuss drei Mitglieder und tagte dreimal. An den Sitzungen nahmen der CEO und sowie weitere Mitglieder der Geschäftsleitung teil. Alle Ausschussmitglieder nahmen an allen Sitzungen teil.

Die wichtigsten Aufgaben dieses Ausschusses sind:

  • Überprüfung und Beurteilung der langfristigen Vision, des Auftrages und der Werte der HOCHDORF 
  • Beurteilung von strategierelevanten und insbesondere wertschöpfungsorientierten Entscheiden zur Beratung und Unterstützung des Verwaltungsrates
  • Überwachung allfälliger Veränderungen der Rahmenbedingungen bezüglich der vom Verwaltungsrat genehmigten Strategie
  • Überprüfung der auf der Strategie basierenden Organisationsform und der personellen Zusammensetzung der Geschäftsleitung

3.6. Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat kann über alle Geschäfte Beschluss fassen, die nicht der Generalversammlung zugeteilt sind. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft selbst, soweit er dazu gesetzlich zwingend verpflichtet ist (Art. 716a OR) oder diese nicht nach Massgabe eines Organisationsreglements auf die Geschäftsleitung oder einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats übertragen hat.

Gestützt darauf berät und beschliesst der Verwaltungsrat der HOCHDORF Holding AG namentlich über folgende Sachgeschäfte:

  • Festlegung des Unternehmensleitbildes, der Unternehmenspolitik sowie der Unternehmensstrategie und Ausarbeitung der notwendigen Reglemente
  • Jahres- und Investitionsbudget, Mehrjahres-Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Jahres- und Halbjahresabschluss
  • Konzernorganigramm bis und mit Stufe Geschäftsleitung
  • Lohnpolitik
  • Ausgestaltung eines an die Bedürfnisse des Unternehmens angepassten internen Kontrollsystems (IKS) sowie Risikomanagements
  • Strategierelevante Kooperationen und Verträge, insbesondere Kauf und Verkauf von Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteilen, Geschäftszweigen und Rechten an Produkten oder Immaterielle Güterrechten
  • Gründung und Auflösung von Gesellschaften
  • Nomination von Verwaltungsratskandidaten zuhanden der Generalversammlung
  • Wahl der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften
  • Ernennung und Abberufung der Geschäftsführung betrauten Personen

Sämtliche übrigen Aufgaben delegiert der Verwaltungsrat vollumfänglich an den mit Weisungsrecht gegenüber den anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung ausgestatteten CEO. Der Verwaltungsrat kann jederzeit fallweise oder im Rahmen genereller Kompetenzvorbehalte in die Aufgaben und Kompetenzen ihm hierarchisch unterstellter Organe eingreifen und Geschäfte dieser Organe an sich ziehen.

Der CEO führt den Vorsitz der Geschäftsleitung. Er führt, beaufsichtigt und koordiniert die Mitglieder der Geschäftsleitung und erteilt ihnen die zur Ausübung ihrer Funktionen notwendigen Befugnisse. Er verfügt im Rahmen von Gesetz, Statuten und dem Organisationsreglement der HOCHDORF über die notwendigen Befugnisse zu deren Führung. Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:

  • Umsetzung der strategischen Ziele, die Festlegung operativer Schwerpunkte und Prioritäten sowie die Bereitstellung der hierzu notwendigen materiellen und personellen Ressourcen
  • Führung, Beaufsichtigung und Koordination der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Einberufung zu den Sitzungen der Geschäftsleitung, deren Vorbereitung sowie deren Sitzungsvorsitz

Im Übrigen ist die Kompetenzordnung und die Art der Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat, CEO und der Geschäftsleitung im Organisationsreglement der HOCHDORF-Gruppe im Detail festgelegt.

3.7. Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

An jeder Sitzung wird der Verwaltungsrat durch die Vorsitzenden der Ausschüsse sowie den CEO, CFO und je nach Traktandum durch weitere Mitarbeitende der über Geschäftsgang, Risiken, Finanzlage sowie wichtige Geschäftsereignisse (z.B. Änderungen auf personeller Ebene im Management) orientiert. Der Verwaltungsrat erhält ausserdem sämtliche Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen, die in der Regel monatlich tagt. Ausserordentliche Vorfälle werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats auf dem Zirkularweg unverzüglich zur Kenntnis gebracht.

Ausserhalb der Sitzungen kann jedes Mitglied des Verwaltungsrates von den Geschäftsleitungsmitgliedern Auskunft über den Geschäftsgang und über Geschäfte verlangen.

Ansonsten gibt es die folgenden weiteren Kontrollsysteme:

  • Reporting: Der Verwaltungsrat erhält von der Geschäftsleitung einen monatlichen Report, der Auskunft über Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung auf Gruppenebene und für die rechtlichen Einheiten und die wichtigen Investitionsprojekte gibt. Diese Zahlen werden mit Budget und Vorjahr verglichen. Quartalsweise wird eine Prognose des Jahresendes erstellt
  • Risk-Management-Prozess: Im Rahmen eines formalisierten Prozesses werden von der Geschäftsleitung mindestens einmal im Jahr Risiken identifiziert und nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenausmass bewertet. Die Geschäftsleitung stellt diese dem Verwaltungsrat vor, einschliesslich den durchzuführenden Massnahmen (siehe auch Risikobericht ab Seite 33 des Geschäftsberichtes)
  • Interne und externe Revision: Die interne und externe Revision stehen in direkter Verbindung mit dem Prüfungsausschuss, in erster Linie durch die Teilnahme an Sitzungen. Die Interne Revision ist direkt dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterstellt und ein wesentlicher Teil des internen Kontrollsystems. Der Prüfungsausschuss genehmigt den jährlichen Revisionsplan der internen Revision, erhält alle Revisionsberichte und lässt sich über die Feststellungen sowie die dazugehörigen Massnahmen informieren

3.8. Entschädigungen, Beteiligungen, Darlehen

Die entsprechenden Angaben befinden sich im Vergütungsbericht.