6. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
6.1. Angebotspflicht
Die Statuten der HOCHDORF Holding AG enthalten keine Opting-out- oder Opting-up-Klauseln im Sinne von Artikel 125 bzw. 135 FinfraG bezüglich der gesetzlichen Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebotes.
6.2. Kontrollwechselklauseln
Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln mit Mitgliedern des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung.