2. Kapitalstruktur

2.1. Aktienkapital

Das Aktienkapital betrug per 31. Dezember 2020 2’151’757 Namenaktien (Valorennummer 2 466 652 / ISIN CH0024666528) mit einem Nominalwert von je CHF 10. Das Aktienkapital ist vollständig liberiert. Jede Aktie entspricht einer Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte. Die Gesellschaft hat weder Genussscheine noch Partizipationsscheine ausgegeben.

2.2. Bedingtes und genehmigtes Kapital

Die HOCHDORF Holding AG verfügte per 31. Dezember 2020 über kein bedingtes Aktienkapital (Vorjahr: CHF 3‘937‘710 / 393‘771 Namenaktien zu nominell CHF 10).

Die HOCHDORF Holding AG verfügte per 31. Dezember 2020 nicht über genehmigtes Kapital.

2.3. Kapitalveränderungen

Die Übersicht über die Kapitalveränderungen in den Berichtsjahren befindet sich im Anhang der Jahresrechnung der HOCHDORF-Gruppe (Eigenkapitalnachweis).

2.4. Beschränkung der Übertragbarkeit

Die Aktien der HOCHDORF Holding AG sind in ihrer Übertragbarkeit grundsätzlich nicht beschränkt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Änderungen sind der Gesellschaft mitzuteilen. Der Eintrag ins Aktienbuch setzt den Ausweis über den Eigentumserwerb der Aktie auf eigenen Namen und für eigene Rechnung voraus. Ist der Erwerber nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben, kann der Verwaltungsrat die Eintragung mit Stimmrecht verweigern. Die Eintragungsgrenze beträgt 15 % der Stimmrechte.

2.5. Pflicht-Wandelanleihe

Die HOCHDORF Holding AG hatte 2017 eine Pflicht-Wandelanleihe über nominell CHF 218.49 Mio. ausgegeben. Der Zinssatz betrug für die gesamte Laufzeit vom 30. März 2017 bis 30. März 2020 3.5 %. Die Wandelfrist lief vom 3. Januar 2018 bis und mit 13. März 2020. Der Wandelpreis betrug CHF 304.67. Nominell CHF 5’000 berechtigten zum Bezug von 16.41 Namenaktien der HOCHDORF Holding AG. Fraktionen wurden bar ausgeglichen. Zum 30. März 2020 wurde die gesamte Pflicht-Wandelanleihe gewandelt. Es ist keine weitere Wandelanleihe ausstehend.

2.6. Hybrid-Kapital

Die HOCHDORF Holding AG hat 2017 eine Hybrid-Anleihe über nominell CHF 125 Mio. ausgegeben. Dabei handelt es sich um eine nachrangige Anleihe mit unendlicher Laufzeit, welche mit einem Coupon von 2.5 % verzinst wird. Die Hybrid-Anleihe hat nach fünfeinhalb Jahren ein erstes Call Date. Wird dieses nicht ausgeübt, erhöht sich der zu bezahlende Zins («step up») (siehe dazu auch Ziffer 15 im Anhang zur Jahresrechnung der HOCHDORF-Gruppe).