2. Kapitalstruktur
2.1. Aktienkapital
Das Aktienkapital besteht per 31.12.2015 aus 1’434’760 Namenaktien (Valorennummer 2 466 652 / ISIN CH0024666528) mit einem Nominalwert von je CHF 10. Das Aktienkapital ist vollständig liberiert. Jede Aktie entspricht einer Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte. Die Gesellschaft hat weder Genussscheine noch Partizipationsscheine ausgegeben.
2.2. Bedingtes und genehmigtes Kapital
Die HOCHDORF Holding AG verfügte per 31. Dezember 2015 über genehmigtes Aktienkapital im Umfange von nominell höchstens CHF 3’184’710 oder von höchstens 318’471 Namenaktien zu nominell CHF 10. Die Ausübungsfrist ist begrenzt bis zum 15. Mai 2016.
2.3. Kapitalveränderungen
Die Übersicht über die Kapitalveränderungen befindet sich auf der Seite 67 des Geschäftsberichtes.
2.4. Beschränkung der Übertragbarkeit
Die Aktien der HOCHDORF Holding AG sind in ihrer Übertragbarkeit grundsätzlich nicht beschränkt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Für Namenaktien wird ein Aktienbuch geführt, in das die Eigentümer eingetragen werden. Änderungen sind der Gesellschaft mitzuteilen. Der Eintrag ins Aktienbuch setzt den Ausweis über den Eigentumserwerb der Aktie voraus. Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sie ausdrücklich erklären, die Namenaktien in eigenem Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Ist der Erwerber nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben, kann der Verwaltungsrat die Eintragung mit Stimmrecht verweigern. Die Eintragungsgrenze beträgt 5 % der Stimmrechte.
2.5. Wandelanleihe
Die im Jahr 2011 ausgegebene Wandelanleihe über nominell CHF 50 Mio. wurde auf den 28.12.2015 hin vorzeitig gekündigt. Die Anleihe wurde bis auf einen Restbetrag von nominell CHF 280’000, welcher zu 100 % zurück bezahlt wurde, vollständig gewandelt. Per 31.12.2015 sind somit keine Anleihen mehr ausstehend.