8. Revisionsstelle

8.1. Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Generalversammlung wählt die Revisionsstelle jeweils für ein Jahr. Für 2015 wurde die Ernst & Young AG, Luzern, als Revisionsstelle der HOCHDORF Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. Leitende Revisorin ist seit 2014 Frau Bernadette Koch. Die Ernst & Young AG ist seit 2014 als Revisionsstelle tätig.

8.2. Revisionshonorar

Insgesamt belaufen sich die periodengerechten Aufwendungen der Revisionsstelle Ernst & Young AG für die Prüfung der Einzelabschlüsse und der Konzernrechnung 2015 auf rund TCHF 98 (exkl. MwSt).

8.3. Zusätzliche Honorare

Zusätzlich sind im Berichtsjahr Aufwendungen von Ernst & Young für Beratungen im Umfang von TCHF 49 (exkl. MwSt) enthalten.

8.4. Aufsichts- und Kontrollinstrumente ­gegenüber der Revision

Der Prüfungsausschuss des Verwaltungsrates beurteilt die Leistung, Rechnungsstellung und Unabhängigkeit der externen Revision und gibt dem Verwaltungsrat entsprechende Empfehlungen ab. Der Prüfungsausschuss prüft jährlich den Umfang der externen Revision, die Revisionspläne und die relevanten Abläufe und bespricht jeweils die Revisionsergebnisse mit den externen Prüfern. Die leitende Revisorin nahm 2015 an drei Sitzungen des Prüfungsausschusses teil.