Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst alle Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung massgeblich sind, und erläutert die Struktur und Höhe der Vergütung.

HOCHDORF legt grossen Wert auf die Rekrutierung, Bindung, Motivierung und Förderung von gut qualifizierten Mitarbeitenden auf allen Ebenen. Dies ist vor allem dort von Bedeutung, wo es um die Besetzung von Positionen geht, die einen grossen Einfluss auf die Führung des Unternehmens haben. Entschädigungen sollen deshalb Anreize schaffen, welche eine langfristige Unternehmensentwicklung fördern. Die Leistungsbewertung findet auf qualitativer Basis in den jährlichen Mitarbeiterfördergesprächen statt, bei welchen die persönlichen Zielvorgaben und die Leistung generell beurteilt werden und nach quantitativen Beurteilungskriterien, welche sich aus dem aktuellen Geschäftsergebnis ableiten.

Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) – Anpassung der Statuten

Gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) entscheidet die Generalversammlung über die Entschädigungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die entsprechende Statutenänderung erfolgte anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2015. In Artikel 19, Entschädigung an den Verwaltungsrat, ist festgelegt, dass die Generalversammlung über die gesamte Entschädigung für das laufende Jahr bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung entscheidet. In Artikel 23, Entschädigung der Geschäftsleitung, genehmigt die Generalversammlung die fixen und variablen Entschädigungen für das laufende Jahr.

Entscheidungskompetenzen
Thema
Empfehlung durchGenehmigung durch

Entschädigung des Verwaltungsrates

Personal- und Vergütungsausschuss 

Verwaltungsrat

Fixe Entschädigung der Geschäftsleitung (Folgejahr)

Personal- und Vergütungsausschuss

Verwaltungsrat

Variable Entschädigung der Geschäftsleitung (Folgejahr)

Personal- und Vergütungsausschuss

Verwaltungsrat

Die Generalversammlung genehmigt jährlich gesondert die Anträge des Verwaltungsrates in Bezug auf die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und der Vergütung der Geschäftsleitung für das laufende Jahr.

Entschädigung an den Verwaltungsrat

Die Vergütung des Verwaltungsrates besteht aus einer fixen Entschädigung und einem fixen Spesenanteil, welche nicht an Erfolgskomponenten gebunden sind. Die auf die Entschädigungen zu entrichtenden Soziallasten werden von der Firma übernommen und entsprechend aufgerechnet.

Die Festsetzung der Höhe der Bezüge des Verwaltungsrates  basiert auf einem Ermessensentscheid. Dabei stützt sich der Verwaltungsrat auf publizierte Studien zu Verwaltungsratsentschädigungen, öffentlich publizierten Honoraren von kotierten Unternehmungen der gleichen Branche sowie auf Vergleiche von Entschädigungen aus anderen Verwaltungsratsmandaten.

Die Vergütung beinhaltet einen Grundbetrag für alle Verwaltungsräte, einen Zuschlag für die Arbeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie pauschale Vergütungen für die Arbeit in den Ausschüssen und für Spesen.

Die Honorare wurden anlässlich der VR-Sitzung vom 23. Oktober 2014 letztmals angepasst. 

Die Werte umfassen die im Berichtsjahr effektiv ausbezahlten Beträge. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht in der Pensionskasse versichert.

Entschädigung an den Verwaltungsrat in CHFVergütungSozialleistungenSpesenTotal 2015Total 2014

Josef Leu, Präsident, PA, PVA

95’000

11’799

5’155

111’954

92’141

Anton von Weissenfluh, Vize-Präsident, PVA, MSA

63’000

9’395

5’000

77’395

65’051

Meike Bütikofer, MSA

53’000

7’904

5’000

65’904

57’385

Walter Locher, PA

55’000

8’202

5’000

68’202

39’811

Urs Renggli, PA

64’000

9’693

5’000

78’693

69’580

Niklaus Sauter, PVA

51’000

7’606

5’000

63’606

37’127

Holger Karl-Herbert Till, MSA

51’000

7’606

5’000

63’606

37’127

Hans-Rudolf Schurter, Präsident, bis 10.5.2014

0

0

0

0

36’947

Rolf Schweiger, bis 10.5.2014

0

0

0

0

17’024

Total

432’000

62’205

35’155

529’360

452’193

PA = Prüfungsausschuss; PVA = Personal- und Vergütungsausschuss; MSA = Markt- und Strategieausschuss

Für die laufende Amtsperiode bis zur GV 2016 wurde durch die Generalversammlung anlässlich der Generalversammlung vom 8.5.2015 ein Gesamtbetrag über CHF 535’000 genehmigt. Dieser Gesamtbetrag ist eingehalten. Für die Amtsdauer ab der Generalversammlung 2016 sind folgende Entschädigungen vorgesehen, wobei die Soziallasten pauschal mit 15 % eingerechnet sind:

Entschädigung an den Verwaltungsrat in CHFBasisvergütungSitzungen
Ausschüsse
SozialleistungenSpesenTotal 2016

Josef Leu, Präsident, PVA, 

55’000

30’000

12’750

5’000

102’750

Anton von Weissenfluh, Vize-Präsident, PVA, MSA

49’000

14’000

9’450

5’000

77’450

Meike Bütikofer, MSA

45’000

8’000

7’950

5’000

65’950

Walter Locher, PA

45’000

10’000

8’250

5’000

68’250

Urs Renggli, PA

45’000

19’000

9’600

5’000

78’600

Niklaus Sauter, PA, PVA

45’000

16’000

9’150

5’000

75’150

Holger Karl-Herbert Till, MSA

45’000

6’000

7’650

5’000

63’650

Total

329’000

103’000

64’800

35’000

531’800

Der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2016 beläuft sich gerundet auf CHF 535’000.

Entschädigung an die Geschäftsleitung

Die Vergütung der Geschäftsleitung setzt sich aus einem fixen Grundlohn und einer leistungsabhängigen, variablen Entschädigung zusammen, wobei sich die variable Vergütung je nach Funktion auf dem konsolidierten EBIT der Gruppe oder dem EBIT des jeweiligen Geschäftsbereiches berechnet. Zur Gesamtvergütung gehören auch Vorsorge-, Dienst- und Sachleistungen. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten im Vergütungsreglement. In der HOCHDORF-Gruppe bestehen keine Aktien- und Optionspläne oder ähnliche Beteiligungsprogramme.

Die Festsetzung der Bezüge der Geschäftsleitung erfolgt durch den Verwaltungsrat. Dieser stützt sich dabei auf die Empfehlung und den Antrag des Personal- und Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsrat definiert die Bandbreite der Gesamtvergütung und die strategischen Ziele. Die Kompensation des CEO setzt sich, wie auch bei den übrigen Geschäftsleitungsmitgliedern, aus einem fixen Grundlohn und einer leistungsabhängigen variablen Vergütung zusammen. Die variable Entschädigung beträgt für den CEO 2.5 % des konsolidierten EBIT der HOCHDORF-Gruppe, wobei dieser mindestens CHF 3.5 Mio. betragen muss. Der Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. 

Für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder bilden die Basis für den Entscheid der Vergütung die generelle persönliche Zielerreichung sowie das Unternehmensergebnis. Die variable Entschädigung ist individuell. Je nach Geschäftsbereich und Funktion beträgt sie 0.5 % des konsolidierten EBIT der HOCHDORF-Gruppe, wobei dieser mindestens CHF 3.5 Mio. betragen muss, oder zwischen 0.75 % und 5 % des erzielten EBIT des persönlichen Geschäftsbereiches. Die Arbeitsverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von vier oder sechs Monaten. 

Die Werte werden gemäss den Bestimmungen der VegüV nach dem Accrual-Prinzip berechnet.

Entschädigung CEO und GeschäftsleitungGeschäftsleitung TotalCEO
In CHF (Brutto)2015201420152014

Basisvergütung 1

1’660’237

1’484’347

467’800

433’350

Variable Entschädigung

1’151’725

960’861

503’641

500’388

Sozialleistungen inkl. Personalvorsorge

425’756

395’208

136’208

135’869

Übrige Leistungen 2

129’883

103’495

28’000

28’000

Total

3’367’601

2’943’911

1’135’649

1’097’607

Leistung mit effektiver variabler Entschädigung für das entsprechende Geschäftsjahr


2’837’832

1’094’405

Anzahl Mitglieder der Geschäftsleitung

8

6

 

 

  1. Monatslohn, 13. Monatslohn, pauschale Repräsentationsspesen.
  2. Privatanteile für die Geschäftsfahrzeuge, Fahrzeugentschädigungen, Dienstaltersgeschenke und die Entschädigung von Schulkosten.

Für das Berichtsjahr 2015 wurde durch die Generalversammlung anlässlich der Generalversammlung vom 8.5.2015 ein Gesamtbetrag über CHF 3’200’000 genehmigt.  Die Überschreitung des bewilligten Betrages resultiert aus den zwei neu eingetretenen Geschäftsleitungsmitgliedern Christoph Peternell (Eintritt 01.06.2015) und Frank Hoogland (Eintritt 14.09.2015). Wie in Artikel 23 der Statuten nachstehend beschrieben, darf für Neueintritte ein Zusatzbetrag ausgerichtet werden, wenn die von der Generalversammlung genehmigte Vergütung nicht ausreicht. Der Zusatzbetrag darf 30 % des zuletzt genehmigten Maximalbetrages der fixen Vergütung der Geschäftsleitung nicht übersteigen. Diese Obergrenze ist eingehalten.

Auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen und der Berechnung der variablen Entschädigung aufgrund des budgetierten Ergebnisses von 2016 setzt sich der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2016 wie folgt zusammen:

Entschädigung CEO und GeschäftsleitungGeschäftsleitung TotalCEO
In CHF (Brutto)20162016

Basisvergütung

1’948’975

467’800

Variable Entschädigung

1’380’553

575’724

Sozialleistungen

490’264

143’423

Übrige Leistungen

176’800

28’000

Total

3’996’592

1’214’947

Anzahl Mitglieder der Geschäftsleitung

8

 

Die variable Entschädigung der Geschäftsleitung beträgt durchschnittlich 5 % des EBIT. Um die Eventualität einer realistischen Budgetüberschreitung im 2016 abdecken zu können, wird eine Reserve von 50 % eingerechnet, was rund CHF 700’000 zusätzliche Variable Entschädigung ergibt.

Der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2016 beläuft sich gerundet auf CHF 4’700’000.

Gemäss Artikel 23 der Statuten sind die Gesellschaft oder von ihr kontrollierte Gesellschaften ermächtigt, jedem Mitglied, das nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Gesamtbetrags der fixen Vergütungen durch die Generalversammlung in die Geschäftsleitung eintritt oder innerhalb der Geschäftsleitung befördert wird, für diese Periode einen Zusatzbetrag auszurichten, wenn die bereits genehmigte Vergütung für dessen Vergütung nicht ausreicht. Der Zusatzbetrag darf je Vergütungsperiode 30 % des jeweils letzten genehmigten Maximalbetrags der fixen Vergütung der Geschäftsleitung nicht übersteigen.

Kontrollwechselklauseln

Die Anstellungsverträge für die Mitglieder der Geschäftsleitung enthalten keine Kontrollwechsel-klausel. Es bestehen keine Systeme für Abgangsentschädigungen und es wurden im Berichtsjahr auch keine ausgerichtet. Die Kündigungsfrist für die Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt vier bis sechs Monate. Während dieser Frist sind sie salär- und bonusberechtigt.

Entschädigungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates

Im 2015 schied Michiel de Ruiter, Managing Director Baby Care, per 30.04.2015 als Mitglied der Geschäftsleitung aus dem Unternehmen aus. Im Verwaltungsrat ergaben sich im Jahr 2015 keine Veränderungen. Folgende Entschädigungen wurden ausgerichtet:

Entschädigung GeschäftsleitungGeschäftsleitung Total
In CHF (Brutto)2015

Basisvergütung

89’733

Variable Entschädigung für 2015 pro Rata (Auszahlung 2016)

166’660

Sozialleistungen

30’413

Übrige Leistungen

1’600

Total

288’406

Beteiligungen

Per 31. Dezember hielten die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (inkl. der ihnen nahestehenden Personen) die folgende Anzahl an Aktien an der Gesellschaft:

Verwaltungsrat20152014

Josef Leu

Präsident, PA, PVA

1’290

1’290

Anton von Weissenfluh

Vize-Präsident, PVA, MSA 

1’203

1’000

Meike Bütikofer

MSA

441

441

Walter Locher

PA

1’200

1’200

Urs Renggli

PA

5’628

4’654

Niklaus Sauter

PVA

114

114

Holger Karl-Herbert Till

MSA

150

0

Total

 

10’026

8’699

PA = Prüfungsausschuss; PVA = Personal- und Vergütungsausschuss; MSA = Markt- und Strategieausschuss

Geschäftsleitung20152014

Thomas Eisenring

CEO 

600

400

Marcel Gavillet

CFO

1’300

700

Karl Gschwend

Managing Director Strategic Projects

114

114

Werner Schweizer

Managing Director Dairy Ingredients

165

165

Michel Burla

Managing Director Cereals & Ingredients

300

200

Folkert Togtema

Managing Director Baby Care, ab 1.5.2015

32

n.a.

Christoph Peternell

COO, ab 1.6.2015

200n.a.

Frank Hoogland

Managing Director Global Marketing and Sales, ab 14.9.20150n.a.

Michiel de Ruiter

Managing Director Baby Care, bis 30.4.2015n.a.1’576

Total

 

2’711

3’155

Zusätzliche Honorare und Entschädigungen

Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine zusätzlichen Honorare und Entschädigungen an den Verwaltungsrat oder an die Geschäftsleitung beziehungsweise ihnen nahestehende Personen bezahlt.

Darlehen/Sicherheiten an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung

Es werden grundsätzlich keine Darlehen oder Kredite an Verwaltungsrat, CEO, Geschäftsleitung oder Mitarbeitende der HOCHDORF-Gruppe gewährt. Es wurden im Berichtsjahr keine Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt. Weder die HOCHDORF Holding AG noch eine andere Gruppengesellschaft hat gegenüber einem Mitglied des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung auf eine Forderung verzichtet.

Darlehen/Sicherheiten an nahestehende Personen

Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Darlehen oder Sicherheiten an nahestehende Personen gewährt. Per Ende Berichtsjahr bestehen keine Darlehen oder Sicherheiten.