6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre
6.1. Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung
Alle Aktionäre, die im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind, sind zur Generalversammlung zugelassen und stimmberechtigt. Die Stimmrechtsbeschränkung beträgt 5 % des Aktienkapitals. Jeder Aktionär kann sich an der Generalversammlung durch einen schriftlich bevollmächtigten Mitaktionär oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Es besteht kein gesetzliches Quorum.
Art. 12 der Statuten regelt die Übertragung des Stimmrechts an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter sowie die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.
Die Statuten können von der Website der HOCHDORF-Gruppe unter «Investor Relations» heruntergeladen werden: http://www.hochdorf.com/investoren/corporate-governance.
6.2. Statutarische Quoren
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht die Wahlen mit dem relativen Mehr der abgegebenen Aktienstimmen, wobei Enthaltungen für die Bestimmung des Mehrs nicht berücksichtigt werden und unter Ausschluss der leeren und ungültigen Stimmen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
6.3. Einberufung der Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt, und zwar spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs. Sie wird vom Verwaltungsrat einberufen. Für die Einberufung von ausserordentlichen Generalversammlungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt persönlich in schriftlicher Form und mindestens 20 Tage vor der Versammlung.
6.4. Traktandierung
Die Einladung zur Einreichung von Anträgen zu den traktandierten Geschäften und Fragen zum Geschäftsbericht erfolgt mit der Einladung zur Generalversammlung.
6.5. Eintragungen im Aktienbuch
Das Aktienregister wird in der Regel zehn Tage vor der Generalversammlung geschlossen. Der Verwaltungsrat genehmigt auf Antrag hin Ausnahmen über nachträgliche Zulassungen. Das effektive Datum der Schliessung wird in der Einladung zur Generalversammlung und rechtzeitig im Finanzkalender auf der Website der HOCHDORF-Gruppe publiziert: http://www.hochdorf.com/investoren/termine.