Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst alle Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung massgeblich sind, und erläutert die Struktur und Höhe der Vergütung.
HOCHDORF legt grossen Wert auf die Rekrutierung, Bindung, Motivierung und Förderung von gut qualifizierten Mitarbeitenden auf allen Stufen. Dies ist vor allem dort von Bedeutung, wo es um die Besetzung von Positionen geht, die einen grossen Einfluss auf die Führung des Unternehmens haben. Entschädigungen sollen Anreize schaffen, welche die langfristige Unternehmensentwicklung fördern. Die Leistungsbewertung findet auf qualitativer Basis mit den jährlichen Mitarbeiterfördergesprächen statt, bei welchen die persönlichen Zielvorgaben und die Leistung generell und nach quantitativen Kriterien, welche sich aus dem aktuellen Geschäftsergebnis ableiten, beurteilt werden.
Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV)
Gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) entscheidet die Generalversammlung über die Entschädigungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die entsprechende Statutenänderung erfolgte anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2015. In Artikel 19, Entschädigung an den Verwaltungsrat, ist festgelegt, dass die Generalversammlung über die gesamte Entschädigung für das laufende Jahr bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung entscheidet. In Artikel 23, Entschädigung der Geschäftsleitung, genehmigt die Generalversammlung die fixen und variablen Entschädigungen für das laufende Jahr.
Entscheidungskompetenzen Thema | Empfehlung durch | Genehmigung durch |
Entschädigung des Verwaltungsrates | Personal- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat |
Fixe Entschädigung der Geschäftsleitung (Folgejahr) | Personal- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat |
Variable Entschädigung der Geschäftsleitung (Folgejahr) | Personal- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat |
Die Generalversammlung genehmigt jährlich gesondert die Anträge des Verwaltungsrates in Bezug auf die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und der Vergütung der Geschäftsleitung für das laufende Jahr.
Entschädigung an den Verwaltungsrat
Die Vergütung des Verwaltungsrates besteht aus einer fixen Entschädigung und einem fixen Spesenanteil, welche nicht an Erfolgskomponenten gebunden sind. Die auf die Entschädigungen zu entrichtenden Soziallasten werden von der Firma übernommen und entsprechend aufgerechnet.
Die Festsetzung der Höhe der Bezüge des Verwaltungsrates basiert auf einem Ermessensentscheid. Dabei stützt sich der Verwaltungsrat auf publizierte Studien zu Verwaltungsratsentschädigungen, öffentlich publizierten Honoraren von kotierten Unternehmungen der gleichen Branche sowie auf Vergleiche von Entschädigungen aus anderen Verwaltungsratsmandaten.
Die Vergütung beinhaltet einen Grundbetrag für alle Verwaltungsräte, einen Zuschlag für die Arbeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie pauschale Vergütungen für die Arbeit in den Ausschüssen und für Spesen.
Die Honorare wurden anlässlich der VR-Sitzung vom 23. Oktober 2014 letztmals angepasst. Eine Anpassung mit Wirkung ab 1.1.2017 wurde anlässlich der VR-Sitzung vom 14. Dezember 2016 vorgenommen.
Die Werte umfassen die im Berichtsjahr effektiv ausbezahlten Beträge. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht in der Pensionskasse versichert.
Entschädigung an den Verwaltungsrat in CHF | Vergütung | Sozialleistungen | Spesen | 2016 | 2015 |
Josef Leu, Präsident, PVA | 85’000 | 10’200 | 5’000 | 100’200 | 111’954 |
Dr. Anton von Weissenfluh, Vize-Präsident , PVA, MSA | 63’000 | 9’298 | 5’000 | 77’298 | 77’395 |
Meike Bütikofer, MSA | 53’000 | 7’822 | 5’000 | 65’822 | 65’904 |
Dr. Walter Locher, PA | 55’000 | 8’118 | 5’000 | 68’118 | 68’202 |
Urs Renggli, PA, bis 6.5.2016 | 24’000 | 3’343 | 1’875 | 29’218 | 78’693 |
Niklaus Sauter, PVA, PA | 61’000 | 9’003 | 5’000 | 75’003 | 63’606 |
Prof. Dr. Holger Karl-Herbert Till, MSA | 51’000 | 7’527 | 5’000 | 63’527 | 63’606 |
Dr. Daniel Suter, PA, ab 6.5.2016 | 40’000 | 6’131 | 3’125 | 49’256 | n.a. |
Michiel de Ruiter, MSA, ab 29.11.2016 | 3’750 | 554 | 1’049 | 5’353 | n.a. |
Total | 435’750 | 61’996 | 36’049 | 533’795 | 529’360 |
PA = Prüfungsausschuss; PVA = Personal- und Vergütungsausschuss; MSA = Markt- und Strategieausschuss
Für die laufende Amtsperiode bis zur GV 2017 wurde durch die Generalversammlung anlässlich der Generalversammlung vom 6. Mai 2016 ein Gesamtbetrag von CHF 535’000 genehmigt. Dieser Gesamtbetrag wird nicht überschritten. Für die Amtsdauer ab der Generalversammlung 2017 sind folgende Entschädigungen vorgesehen, wobei die Soziallasten pauschal mit 15 % eingerechnet sind. Von der Entschädigung werden ab 2017 20 % in Form von Aktien ausbezahlt, welche mit einer Sperrfrist von 3 Jahren versehen sind. Bei Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat sind die Aktien per sofort frei verfügbar.
Entschädigung an den Verwaltungsrat in CHF | Basisvergütung | Sitzungen Ausschüsse | Sozialleistungen | Spesen | Total 2017 |
Josef Leu, Präsident, PVA, | 95’000 | 40’000 | 20’250 | 5’000 | 160’250 |
Dr. Anton von Weissenfluh, Vize-Präsident , PVA | 65’000 | 10’000 | 11’250 | 5’000 | 91’250 |
Meike Bütikofer, MSA | 55’000 | 9’500 | 9’675 | 5’000 | 79’175 |
Dr. Walter Locher, PA | 55’000 | 12’500 | 10’125 | 5’000 | 82’625 |
Michiel de Ruiter, MSA | 55’000 | 7’500 | 9’375 | 5’000 | 76’875 |
Niklaus Sauter, PA, PVA | 55’000 | 22’500 | 11’625 | 5’000 | 94’125 |
Dr. Daniel Suter, PA | 55’000 | 21’500 | 11’475 | 5’000 | 92’975 |
Prof. Dr. Holger Karl-Herbert Till, MSA | 55’000 | 7’500 | 9’375 | 5’000 | 76’875 |
Total | 490’000 | 131’000 | 93’150 | 40’000 | 754’150 |
Der Verwaltungsrat sieht auf die Generalversammlung 2017 hin eine Verkleinerung des Verwaltungsrates von acht auf sieben Mitglieder vor, womit sich die Gesamtbelastung entsprechend reduzieren wird.
Der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2017 beläuft sich, unter Berücksichtigung dieser Reduktion, gerundet auf CHF 710’000.
Entschädigung an die Geschäftsleitung
Die Vergütung der Geschäftsleitung setzt sich aus einem fixen Grundlohn und einer leistungsabhängigen, variablen Entschädigung zusammen, wobei sich die variable Vergütung je nach Funktion auf dem konsolidierten EBIT der Gruppe oder dem EBIT des jeweiligen Geschäftsbereiches berechnet. Die variable Entschädigung ist für alle Mitglieder der Geschäftsleitung nach oben begrenzt. Sie beträgt maximal den doppelten Betrag der Basisvergütung ohne Spesen. Die Summe der Basisentschädigung und der variablen Entschädigung darf somit das 3-fache des Basisgehaltes ohne Spesen nicht übersteigen. Zur Gesamtvergütung gehören auch Vorsorge-, Dienst- und Sachleistungen. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten im Vergütungsreglement. In der HOCHDORF-Gruppe bestehen keine Aktien- und Optionspläne oder ähnliche Beteiligungsprogramme. Von der variablen Entschädigung werden ab 2017 20 % in Form von Aktien ausbezahlt, welche mit einer Sperrfrist von 3 Jahren versehen sind. Bei Ausscheiden aus der Geschäftsleitung sind die Aktien per sofort frei verfügbar.
Die Festsetzung der Bezüge der Geschäftsleitung erfolgt durch den Verwaltungsrat. Dieser stützt sich dabei auf die Empfehlung und den Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses. Der Verwaltungsrat definiert die Bandbreite der Gesamtvergütung und die strategischen Ziele. Die Kompensation des CEO setzt sich, wie auch bei den übrigen Geschäftsleitungsmitgliedern, aus einem fixen Grundlohn und einer leistungsabhängigen variablen Vergütung zusammen. Die variable Entschädigung beträgt für den CEO 2.5 % des konsolidierten EBIT der HOCHDORF-Gruppe (2.0 % ab 2017). Die variable Entschädigung kann je nach Zielerreichung gegen unten korrigiert werden. Der Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder bildet die Basis für den Entscheid der Vergütung die generelle persönliche Zielerreichung sowie das Unternehmensergebnis. Die variable Entschädigung ist individuell. Je nach Geschäftsbereich und Funktion beträgt sie 0.5 % des konsolidierten EBIT der HOCHDORF-Gruppe oder zwischen 0.75 % – 3.5 % des erzielten EBIT des persönlichen Geschäftsbereiches. Die variable Entschädigung kann je nach Zielerreichung gegen unten korrigiert werden. Die Arbeitsverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Die Werte werden gemäss den Bestimmungen der VegüV nach dem Accrual-Prinzip berechnet.
Entschädigung CEO und Geschäftsleitung
Entschädigung CEO und Geschäftsleitung | Geschäftsleitung Total | CEO | ||
In CHF (Brutto) | 2016 | 2015 | 2016 | 2015 |
Basisvergütung 1 | 1’928’925 | 1’660’237 | 467’800 | 467’800 |
Variable Entschädigung | 1’383’718 | 1’151’725 | 561’600 | 503’641 |
Sozialleistungen inkl. Personalvorsorge | 496’785 | 425’756 | 142’152 | 136’208 |
Übrige Leistungen 2 | 175’400 | 129’883 | 28’000 | 28’000 |
Total | 3’984’828 | 3’367’601 | 1’199’552 | 1’135’649 |
Anzahl Mitglieder der Geschäftsleitung | 8 | 8 |
- Monatslohn, 13. Monatslohn, pauschale Repräsentationsspesen.
- Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, Fahrzeugentschädigungen, Dienstaltersgeschenke.
Im 2015 traten die GL-Mitglieder Christoph Peternell und Frank Hoogland unterjährig ein, womit die Gesamtentschädigung von 2016 zu 2015 nicht direkt vergleichbar ist. Für das Berichtsjahr 2016 wurde durch die Generalversammlung anlässlich der Generalversammlung vom 6. Mai 2016 ein Gesamtbetrag über CHF 4’700’000 genehmigt.
Auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen und der Berechnung der variablen Entschädigung aufgrund des budgetierten Ergebnisses für 2017 setzt sich der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2017 wie folgt zusammen:
Entschädigung CEO und Geschäftsleitung | Geschäftsleitung Total | CEO |
In CHF (Brutto) | 2017 | 2017 |
Basisvergütung 1 | 2’102’695 | 558’020 |
Variable Entschädigung | 2’112’668 | 952’490 |
Sozialleistungen inkl. Personalvorsorge | 729’525 | 238’796 |
Übrige Leistungen 2 | 176’800 | 28’000 |
Total | 5’121’688 | 1’777’306 |
Anzahl Mitglieder der Geschäftsleitung | 8 |
- Monatslohn, 13. Monatslohn, pauschale Repräsentationsspesen.
- Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, Fahrzeugentschädigungen, Dienstaltersgeschenke.
Um die Eventualität einer realistischen Budgetüberschreitung im Jahr 2017 abdecken zu können, wird eine Reserve von 10 % eingerechnet, was rund CHF 600’000 zusätzliche variable Entschädigung ergibt.
Der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2017 beläuft sich gerundet auf CHF 5’700’000.
Gemäss Artikel 23 der Statuten sind die Gesellschaft oder von ihr kontrollierte Gesellschaften ermächtigt, jedem Mitglied, das nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Gesamtbetrags der fixen Vergütungen durch die Generalversammlung in die Geschäftsleitung eintritt oder innerhalb der Geschäftsleitung befördert wird, für diese Periode einen Zusatzbetrag auszurichten, wenn die bereits genehmigte Vergütung für dessen Vergütung nicht ausreicht. Der Zusatzbetrag darf je Vergütungsperiode 30 % des jeweils letzten genehmigten Maximalbetrags der fixen Vergütung der Geschäftsleitung nicht übersteigen.
Kontrollwechselklauseln
Die Anstellungsverträge für die Mitglieder der Geschäftsleitung enthalten keine Kontrollwechselklausel. Es bestehen keine Systeme für Abgangsentschädigungen und es wurden im Berichtsjahr auch keine ausgerichtet. Die Kündigungsfrist für die Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt 6 Monate. Während dieser Frist sind sie salär- und bonusberechtigt.
Entschädigungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates
Urs Renggli schied per 6. Mai 2016 als Mitglied des Verwaltungsrats aus. Die Entschädigung an ihn ist vorgängig bereits aufgeführt. In der Geschäftsleitung ergaben sich im 2016 keine personellen Veränderungen.
Beteiligungen
Per 31. Dezember hielten die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (inkl. der ihnen nahestehenden Personen) die folgende Anzahl an Aktien an der Gesellschaft:
Verwaltungsrat | 2016 | 2015 | |
Josef Leu | Präsident, PVA | 1’550 | 1’290 |
Dr. Anton von Weissenfluh | Vize-Präsident, PVA, MSA | 1’300 | 1’203 |
Meike Bütikofer | MSA | 531 | 441 |
Dr. Walter Locher | PA | 1’400 | 1’200 |
Urs Renggli | PA, bis 6.5.2016 | n.a. | 5’628 |
Michiel de Ruiter | MSA, ab 29.11.2016 | 0 | n.a. |
Niklaus Sauter | PVA, PA | 400 | 114 |
Dr. Daniel Suter | PA, ab 6.5.2016 | 160 | n.a. |
Prof. Dr. Holger Karl-Herbert Till | MSA | 150 | 150 |
Total | 5’491 | 10’026 |
PA = Prüfungsausschuss; PVA = Personal- und Vergütungsausschuss; MSA = Markt- und Strategieausschuss
Geschäftsleitung | 2016 | 2015 | |
Dr. Thomas Eisenring | CEO | 825 | 600 |
Marcel Gavillet | CFO | 1’230 | 1’300 |
Dr. Karl Gschwend | Managing Director Strategic Projects | 114 | 114 |
Werner Schweizer | Managing Director Dairy Ingredients | 165 | 165 |
Michel Burla | Managing Director Cereals & Ingredients | 300 | 300 |
Fons Togtema | Managing Director Baby Care | 32 | 32 |
Christoph Peternell | COO | 400 | 200 |
Frank Hoogland | Head Global Marketing and Sales | 0 | 0 |
Total | 3’066 | 2’711 |
Zusätzliche Honorare und Entschädigungen
Im Berichtsjahr wurde ein Honorar von CHF 10’000 an das Verwaltungsratsmitglied Niklaus Sauter ausbezahlt für zusätzliche Aufwendungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme der Pharmalys-Gesellschaften. Ansonsten wurden keine zusätzlichen Honorare und Entschädigungen an den Verwaltungsrat oder an die Geschäftsleitung beziehungsweise ihnen nahestehende Personen bezahlt.
Darlehen/Sicherheiten an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
Es werden grundsätzlich keine Darlehen oder Kredite an Verwaltungsrat, CEO, Geschäftsleitung oder Mitarbeitende der HOCHDORF-Gruppe gewährt. Es wurden im Berichtsjahr keine Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt. Weder die HOCHDORF Holding AG noch eine andere Gruppengesellschaft hat gegenüber einem Mitglied des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung auf eine Forderung verzichtet.
Darlehen/Sicherheiten an nahestehende Personen
Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Darlehen oder Sicherheiten an nahestehende Personen gewährt. Per Ende Berichtsjahr bestehen keine Darlehen oder Sicherheiten.