2. Kapitalstruktur
2.1. Aktienkapital
Das Aktienkapital besteht per 31.12.2016 aus 1’434’760 Namenaktien (Valorennummer 2 466 652 / ISIN CH0024666528) mit einem Nominalwert von je CHF 10. Das Aktienkapital ist vollständig liberiert. Jede Aktie entspricht einer Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte. Die Gesellschaft hat weder Genussscheine noch Partizipationsscheine ausgegeben.
2.2. Bedingtes und genehmigtes Kapital
Die HOCHDORF Holding AG verfügte per 31. Dezember 2016 über bedingtes Aktienkapital im Umfange von nominell höchstens CHF 7’173’800 oder von höchstens 717’800 Namenaktien zu nominell CHF 10.
2.3. Kapitalveränderungen
Die Übersicht über die Kapitalveränderungen befindet sich auf der Seite 66 des Geschäftsberichtes.
2.4. Beschränkung der Übertragbarkeit
Die Aktien der HOCHDORF Holding AG sind in ihrer Übertragbarkeit grundsätzlich nicht beschränkt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Für Namenaktien wird ein Aktienbuch geführt, in das die Eigentümer eingetragen werden. Änderungen sind der Gesellschaft mitzuteilen. Der Eintrag ins Aktienbuch setzt den Ausweis über den Eigentumserwerb der Aktie voraus. Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sie ausdrücklich erklären, die Namenaktien in eigenem Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Ist der Erwerber nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben, kann der Verwaltungsrat die Eintragung mit Stimmrecht verweigern. Die Eintragungsgrenze beträgt 15 % der Stimmrechte.