Risikobericht

Risikomanagement und Risikopolitik

Risikomanagement ist ein wichtiger Pfeiler zum Schutz und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit. Das Risikobewusstsein der Führungskräfte und Mitarbeitenden wird durch jährliche Risikobeurteilungen geschärft. Die HOCHDORF-Gruppe verfügt über ein implementiertes Risikomanagement für sämtliche Gruppengesellschaften.

HOCHDORF überprüft alle Geschäftsaktivitäten und Bilanzpositionen in jährlichen Meetings aufgrund eines standardisierten Prozesses auf Risiken hin. Jedes identifizierte Risiko wird mit der möglichen Schadenshöhe bewertet, die beim Eintritt eines Schadenereignisses zu erwarten wäre. Daraus leiten wir Ziele und wirksame Massnahmen ab, um den jeweiligen Risiken zu begegnen. Die Ergebnisse aus dem Risikoprozess werden in einem Bericht an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung zusammengefasst. Das Risikomanagement der Gruppe wird fortlaufend dokumentiert und auf seine Zweckmässigkeit überprüft.

Grössere Projekte strategischer Natur werden innerhalb der HOCHDORF-Gruppe im Rahmen des Projektmanagements geführt. Teil des Projektmanagements bilden die laufende Erkennung, die Überwachung und die proaktive Korrektur von Risiken. Die Verantwortung für strategische Projekte und damit auch für das Risikomanagement liegt immer bei einem Mitglied der Geschäftsleitung.

Risikobeurteilung

Regulatorisches und politisches Umfeld: Die HOCHDORF-Gruppe ist vom regulatorischen und politischen Umfeld abhängig. Veränderungen könnten negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Lage und/oder die Rentabilität der HOCHDORF-Gruppe haben (z. B. Verhandlungen mit der World Trade Organization oder Verhandlungen mit der Europäischen Union im Zusammenhang mit Agrarfreihandelsabkommen). Daraus können sich auf den Beschaffungs- und den Absatzmärkten hohe Preis- und Mengenschwankungen ergeben. HOCHDORF verfolgt die wirtschaftliche und politische Entwicklung in den einzelnen Ländern, um die Beschaffungs- und Absatzrisiken möglichst gering zu halten.

Qualitätsmonitoring: Die kontinuierlich steigenden Anforderungen unserer Kunden sowie die zunehmende Regulierung stellen die Qualitätssicherung vor immer neue Herausforderungen, weshalb HOCHDORF entsprechende Systeme und Prüfungsstandards entwickelt hat. Die Qualitätssicherung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und der eigenen Beschaffung sowie der Produktion. Abweichungen und Mängel aus der Qualitätsprüfung werden laufend analysiert, dokumentiert und mit den betroffenen Parteien besprochen. Mit diesen Massnahmen werden qualitätsrelevante Risiken von Beginn an minimiert.

IT-Schutz: Unberechtigte Datenzugriffe, Datenmissbräuche oder Systemausfälle können erhebliche Störungen im betrieblichen Ablauf verursachen. Um dies zu verhindern, werden technische Massnahmen wie Zugriffsberechtigung, Virenscanner, Firewall- und Backup-Systeme eingesetzt. Zudem wurde der Betrieb der Systeme in ein externes Rechenzentrum ausgelagert, wodurch unsere Systeme fortlaufend überprüft und den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Es besteht ein Notfallkonzept mit täglichen Sicherungskopien und Spiegelung der Daten. Interne Weisungen regeln den Umgang mit Hard- und Software.

Finanzrisiken: Die HOCHDORF-Gruppe ist im Rahmen ihrer internationalen Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Darunter fallen Wechselkurs-, Zinssatz-, Kredit-, Liquiditäts- und Kapitalrisiken. Durch fortlaufende Überprüfungen und Kontrollen werden die einzelnen Risiken minimiert. Für die Reduktion der Finanzrisiken kommt der Koordination und Lenkung des Finanzbedarfs sowie der Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit ein hoher Stellenwert zu. Ziel ist die optimale Kapitalbeschaffung und eine auf die Zahlungsverpflichtungen ausgerichtete Liquiditätshaltung.

Zur Risikopolitik der HOCHDORF-Gruppe gehört schliesslich die Absicherung von Risiken durch einen umfassenden und effizienten Versicherungsschutz. Dazu dient ein internationales Versicherungsprogramm im Bereich Haftpflicht, Sachversicherung und Transport.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem (IKS) wird fortlaufend erweitert und verbessert. Es dient der kontinuierlichen Optimierung der Geschäftstätigkeiten und hat das Ziel, die nötigen Abläufe und Instrumente zur Erkennung und Steuerung von Risiken sicherzustellen. Das System erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Schweiz und wird den Bedürfnissen eines Unternehmens in der Grösse der HOCHDORF gerecht. Das IKS der HOCHDORF-Gruppe wurde in Anlehnung an das COSO-Framework erarbeitet. Nebst den Kontrollen betreffend Einhaltung strategischer und betrieblicher Ziele sowie der Regeleinhaltung wurde das IKS vor allem auf die Risiken bezüglich der finanziellen Berichterstattung (Reporting) in allen Konzerngesellschaften ausgerichtet. Die Einhaltung und Wirksamkeit des IKS wird regelmässig durch die interne Revision geprüft. Zudem nimmt die externe Revisionsstelle angemessene Prüfungshandlungen vor, um zu beurteilen, ob ein IKS existiert. Sie bestätigt dies in ihrem Prüfungsbericht.

Interne Revision

Die interne Revision der HOCHDORF-Gruppe ist ausgelagert und wird durch PricewaterhouseCoopers mit Unterstützung von Fachleuten aus dem Finanz- und Rechnungswesen wahrgenommen. Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Kontrollaufgaben, insbesondere auch bei den Tochtergesellschaften. Die interne Revision erbringt eine unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistung, welche darauf ausgerichtet ist, Mehrwert zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt das Unternehmen bei der Erreichung seiner Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.

Die interne Revision erstellt in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss in regelmässigen Abständen einen strategischen Prüfungsplan, welcher dem Verwaltungsrat jeweils zur Genehmigung vorgelegt wird. Auf der Basis dieser Mehrjahresplanung wird durch die interne Revision ein operativer Prüfungsplan ausgearbeitet, der die vorgesehenen Prüfungen innerhalb des nächsten Jahres detailliert aufzeigt. Dieser wird dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Darüber hinaus kann der Verwaltungsrat der internen Revision Spezialaufträge erteilen.

Nach jeder abgeschlossenen Prüfung erstellt die interne Revision einen schriftlichen Prüfungsbericht. Dieser enthält neben den Feststellungen und Empfehlungen der internen Revision die Stellungnahme des Managements, welche die geplanten Massnahmen und die zeitliche Dauer für den Abschluss dieser Massnahmen festhält. Die Geschäftsleitung überprüft die Umsetzung der definierten Massnahmen und orientiert den Prüfungsausschuss laufend.

Die internen Revisoren nahmen im Berichtsjahr an keiner Verwaltungsratssitzung und an drei Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. Die externe Revision erhält Informationen über den Prüfungsplan und die Prüfungsaktivitäten der internen Revision sowie die Prüfungsberichte. Die interne Revision hat Einsicht in die Berichte der externen Revision.