Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst alle Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung massgeblich sind, und erläutert die Struktur und Höhe der Vergütung.

HOCHDORF legt grossen Wert auf die Rekrutierung, Bindung, Motivierung und Förderung von gut qualifizierten Mitarbeitenden auf allen Stufen. Dies ist vor allem dort von Bedeutung, wo es um die Besetzung von Positionen geht, die einen grossen Einfluss auf die Führung des Unternehmens haben. Entschädigungen sollen Anreize schaffen, welche die langfristige Unternehmensentwicklung fördern. Die Leistungsbewertung findet auf qualitativer Basis mit den jährlichen Mitarbeiterfördergesprächen statt, bei welchen die persönlichen Zielvorgaben und die Leistung generell und nach quantitativen Kriterien, welche sich aus dem aktuellen Geschäftsergebnis ableiten, beurteilt werden.

Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV)

Gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) entscheidet die Generalversammlung über die Entschädigungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die entsprechende Statutenänderung erfolgte anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2015. In Artikel 19, Entschädigung an den Verwaltungsrat, ist festgelegt, dass die Generalversammlung über die gesamte Entschädigung für das laufende Jahr bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung entscheidet. In Artikel 23, Entschädigung der Geschäftsleitung, genehmigt die Generalversammlung die fixen und variablen Entschädigungen für das laufende Jahr.

Entscheidungskompetenzen
Thema
Empfehlung durchGenehmigung durch
Entschädigung des VerwaltungsratesPersonal- und Vergütungsausschuss Verwaltungsrat
Fixe Entschädigung der Geschäftsleitung (Folgejahr)Personal- und VergütungsausschussVerwaltungsrat
Variable Entschädigung der Geschäftsleitung (Folgejahr)Personal- und VergütungsausschussVerwaltungsrat

Die Generalversammlung genehmigt jährlich gesondert die Anträge des Verwaltungsrates in Bezug auf die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und der Vergütung der Geschäftsleitung für das laufende Jahr.

Entschädigung an den Verwaltungsrat

Die Vergütung des Verwaltungsrates besteht aus einer fixen Entschädigung und einem fixen Spesenanteil, welche nicht an Erfolgskomponenten gebunden sind. Die auf die Entschädigungen zu entrichtenden Soziallasten werden von der Firma übernommen und entsprechend aufgerechnet. 

Die Festsetzung der Höhe der Bezüge des Verwaltungsrates  basiert auf einem Ermessensentscheid. Dabei stützt sich der Verwaltungsrat auf publizierte Studien zu Verwaltungsratsentschädigungen, öffentlich publizierten Honoraren von kotierten Unternehmungen der gleichen Branche sowie auf Vergleiche von Entschädigungen aus anderen Verwaltungsratsmandaten.

Die Vergütung beinhaltet einen Grundbetrag für alle Verwaltungsräte, einen Zuschlag für die Arbeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie pauschale Vergütungen für die Arbeit in den Ausschüssen und für Spesen.

Die Honorare wurden anlässlich der VR-Sitzung vom 23. Oktober 2014 letztmals angepasst. Eine Anpassung mit Wirkung ab 1.1.2017 wurde anlässlich der VR-Sitzung vom 14. Dezember 2016 vorgenommen.

Die Werte umfassen die im Berichtsjahr effektiv ausbezahlten Beträge. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht in der Pensionskasse versichert.

Entschädigung an den Verwaltungsrat in CHFVergütungSozialleistungenSpesen20162015
Josef Leu, Präsident, PVA85’00010’2005’000100’200111’954
Dr. Anton von Weissenfluh, Vize-Präsident , PVA, MSA 63’0009’2985’00077’29877’395
Meike Bütikofer, MSA53’0007’8225’00065’82265’904
Dr. Walter Locher, PA55’0008’1185’00068’11868’202
Urs Renggli, PA, bis 6.5.201624’0003’3431’87529’21878’693
Niklaus Sauter, PVA, PA61’0009’0035’00075’00363’606
Prof. Dr. Holger Karl-Herbert Till, MSA51’0007’5275’00063’52763’606
Dr. Daniel Suter, PA, ab 6.5.201640’0006’1313’12549’256n.a.
Michiel de Ruiter, MSA, ab 29.11.20163’7505541’0495’353n.a.
Total435’75061’99636’049533’795529’360

PA = Prüfungsausschuss; PVA = Personal- und Vergütungsausschuss; MSA = Markt- und Strategieausschuss

Für die laufende Amtsperiode bis zur GV 2017 wurde durch die Generalversammlung anlässlich der Generalversammlung vom 6. Mai 2016 ein Gesamtbetrag von CHF 535’000 genehmigt. Dieser Gesamtbetrag wird nicht überschritten. Für die Amtsdauer ab der Generalversammlung 2017 sind folgende Entschädigungen vorgesehen, wobei die Soziallasten pauschal mit 15 % eingerechnet sind. Von der Entschädigung werden ab 2017 20 % in Form von Aktien ausbezahlt, welche mit einer Sperrfrist von 3 Jahren versehen sind. Bei Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat sind die Aktien per sofort frei verfügbar.

Entschädigung an den Verwaltungsrat in CHFBasisvergütungSitzungen
Ausschüsse
SozialleistungenSpesenTotal 2017
Josef Leu, Präsident, PVA, 95’00040’00020’2505’000160’250
Dr. Anton von Weissenfluh, Vize-Präsident , PVA 65’00010’00011’2505’00091’250
Meike Bütikofer, MSA55’0009’5009’6755’00079’175
Dr. Walter Locher, PA55’00012’50010’1255’00082’625
Michiel de Ruiter, MSA55’0007’5009’3755’00076’875
Niklaus Sauter, PA, PVA55’00022’50011’6255’00094’125
Dr. Daniel Suter, PA55’00021’50011’4755’00092’975
Prof. Dr. Holger Karl-Herbert Till, MSA55’0007’5009’3755’00076’875
Total490’000131’00093’15040’000754’150

 

Der Verwaltungsrat sieht auf die Generalversammlung 2017 hin eine Verkleinerung des Verwaltungsrates von acht auf sieben Mitglieder vor, womit sich die Gesamtbelastung entsprechend reduzieren wird.

Der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2017 beläuft sich, unter Berücksichtigung dieser Reduktion, gerundet auf CHF 710’000.

Entschädigung an die Geschäftsleitung

Die Vergütung der Geschäftsleitung setzt sich aus einem fixen Grundlohn und einer leistungsabhängigen, variablen Entschädigung zusammen, wobei sich die variable Vergütung je nach Funktion auf dem konsolidierten EBIT der Gruppe oder dem EBIT des jeweiligen Geschäftsbereiches berechnet. Die variable Entschädigung ist für alle Mitglieder der Geschäftsleitung nach oben begrenzt. Sie beträgt maximal den doppelten Betrag der Basisvergütung ohne Spesen. Die Summe der Basisentschädigung und der variablen Entschädigung darf somit das 3-fache des Basisgehaltes ohne Spesen nicht übersteigen. Zur Gesamtvergütung gehören auch Vorsorge-, Dienst- und Sachleistungen. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten im Vergütungsreglement. In der HOCHDORF-Gruppe bestehen keine Aktien- und Optionspläne oder ähnliche Beteiligungsprogramme. Von der variablen Entschädigung werden ab 2017 20 % in Form von Aktien ausbezahlt, welche mit einer Sperrfrist von 3 Jahren versehen sind. Bei Ausscheiden aus der Geschäftsleitung sind die Aktien per sofort frei verfügbar.

Die Festsetzung der Bezüge der Geschäftsleitung erfolgt durch den Verwaltungsrat. Dieser stützt sich dabei auf die Empfehlung und den Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses. Der Verwaltungsrat definiert die Bandbreite der Gesamtvergütung und die strategischen Ziele. Die Kompensation des CEO setzt sich, wie auch bei den übrigen Geschäftsleitungsmitgliedern, aus einem fixen Grundlohn und einer leistungsabhängigen variablen Vergütung zusammen. Die variable Entschädigung beträgt für den CEO 2.5 % des konsolidierten EBIT der HOCHDORF-Gruppe (2.0 % ab 2017). Die variable Entschädigung kann je nach Zielerreichung gegen unten korrigiert werden. Der Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder bildet die Basis für den Entscheid der Vergütung die generelle persönliche Zielerreichung sowie das Unternehmensergebnis. Die variable Entschädigung ist individuell. Je nach Geschäftsbereich und Funktion beträgt sie 0.5 % des konsolidierten EBIT der HOCHDORF-Gruppe oder zwischen 0.75 % – 3.5 % des erzielten EBIT des persönlichen Geschäftsbereiches. Die variable Entschädigung kann je nach Zielerreichung gegen unten korrigiert werden. Die Arbeitsverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Die Werte werden gemäss den Bestimmungen der VegüV nach dem Accrual-Prinzip berechnet.

Entschädigung CEO und Geschäftsleitung

Entschädigung CEO und GeschäftsleitungGeschäftsleitung TotalCEO
In CHF (Brutto)2016201520162015
Basisvergütung 11’928’9251’660’237467’800467’800
Variable Entschädigung1’383’7181’151’725561’600503’641
Sozialleistungen inkl. Personalvorsorge496’785425’756142’152136’208
Übrige Leistungen 2175’400129’88328’00028’000
Total3’984’8283’367’6011’199’5521’135’649
Anzahl Mitglieder der Geschäftsleitung88  
  1. Monatslohn, 13. Monatslohn, pauschale Repräsentationsspesen.
  2. Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, Fahrzeugentschädigungen, Dienstaltersgeschenke.


Im 2015 traten die GL-Mitglieder Christoph Peternell und Frank Hoogland unterjährig ein, womit die Gesamtentschädigung von 2016 zu 2015 nicht direkt vergleichbar ist. Für das Berichtsjahr 2016 wurde durch die Generalversammlung anlässlich der Generalversammlung vom 6. Mai 2016 ein Gesamtbetrag über CHF 4’700’000 genehmigt.

Auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen und der Berechnung der variablen Entschädigung aufgrund des budgetierten Ergebnisses für 2017 setzt sich der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2017 wie folgt zusammen:

Entschädigung CEO und GeschäftsleitungGeschäftsleitung TotalCEO
In CHF (Brutto)20172017
Basisvergütung 12’102’695558’020
Variable Entschädigung2’112’668952’490
Sozialleistungen inkl. Personalvorsorge729’525238’796
Übrige Leistungen 2176’80028’000
Total5’121’6881’777’306
Anzahl Mitglieder der Geschäftsleitung8 
  1. Monatslohn, 13. Monatslohn, pauschale Repräsentationsspesen.
  2. Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, Fahrzeugentschädigungen, Dienstaltersgeschenke.


Um die Eventualität einer realistischen Budgetüberschreitung im Jahr 2017 abdecken zu können, wird eine Reserve von 10 % eingerechnet, was rund CHF 600’000 zusätzliche variable Entschädigung ergibt.

Der zur Abstimmung kommende Gesamtbetrag für 2017 beläuft sich gerundet auf CHF 5’700’000.

Gemäss Artikel 23 der Statuten sind die Gesellschaft oder von ihr kontrollierte Gesellschaften ermächtigt, jedem Mitglied, das nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Gesamtbetrags der fixen Vergütungen durch die Generalversammlung in die Geschäftsleitung eintritt oder innerhalb der Geschäftsleitung befördert wird, für diese Periode einen Zusatzbetrag auszurichten, wenn die bereits genehmigte Vergütung für dessen Vergütung nicht ausreicht. Der Zusatzbetrag darf je Vergütungsperiode 30 % des jeweils letzten genehmigten Maximalbetrags der fixen Vergütung der Geschäftsleitung nicht übersteigen.

Kontrollwechselklauseln

Die Anstellungsverträge für die Mitglieder der Geschäftsleitung enthalten keine Kontrollwechselklausel. Es bestehen keine Systeme für Abgangsentschädigungen und es wurden im Berichtsjahr auch keine ausgerichtet. Die Kündigungsfrist für die Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt 6 Monate. Während dieser Frist sind sie salär- und bonusberechtigt.

Entschädigungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates

Urs Renggli schied per 6. Mai 2016 als Mitglied des Verwaltungsrats aus. Die Entschädigung an ihn ist vorgängig bereits aufgeführt. In der Geschäftsleitung ergaben sich im 2016 keine personellen Veränderungen.

Beteiligungen

Per 31. Dezember hielten die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (inkl. der ihnen nahestehenden Personen) die folgende Anzahl an Aktien an der Gesellschaft:

Verwaltungsrat20162015
Josef LeuPräsident, PVA1’5501’290
Dr. Anton von WeissenfluhVize-Präsident, PVA, MSA 1’3001’203
Meike BütikoferMSA531441
Dr. Walter LocherPA1’4001’200
Urs RenggliPA, bis 6.5.2016n.a.5’628
Michiel de RuiterMSA, ab 29.11.20160n.a.
Niklaus SauterPVA, PA400114
Dr. Daniel SuterPA, ab 6.5.2016160n.a.
Prof. Dr. Holger Karl-Herbert TillMSA150150
Total5’49110’026

PA = Prüfungsausschuss; PVA = Personal- und Vergütungsausschuss; MSA = Markt- und Strategieausschuss

Geschäftsleitung20162015
Dr. Thomas EisenringCEO 825600
Marcel GavilletCFO1’2301’300
Dr. Karl GschwendManaging Director Strategic Projects114114
Werner SchweizerManaging Director Dairy Ingredients165165
Michel BurlaManaging Director Cereals & Ingredients300300
Fons TogtemaManaging Director Baby Care3232
Christoph PeternellCOO400200
Frank HooglandHead Global Marketing and Sales00
Total 3’0662’711

Zusätzliche Honorare und Entschädigungen

Im Berichtsjahr wurde ein Honorar von CHF 10’000 an das Verwaltungsratsmitglied Niklaus Sauter ausbezahlt für zusätzliche Aufwendungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme der Pharmalys-Gesellschaften. Ansonsten wurden keine zusätzlichen Honorare und Entschädigungen an den Verwaltungsrat oder an die Geschäftsleitung beziehungsweise ihnen nahestehende Personen bezahlt.

Darlehen/Sicherheiten an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung

Es werden grundsätzlich keine Darlehen oder Kredite an Verwaltungsrat, CEO, Geschäftsleitung oder Mitarbeitende der HOCHDORF-Gruppe gewährt. Es wurden im Berichtsjahr keine Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien usw.) gewährt. Weder die HOCHDORF Holding AG noch eine andere Gruppengesellschaft hat gegenüber einem Mitglied des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung auf eine Forderung verzichtet.

Darlehen/Sicherheiten an nahestehende Personen

Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden keine Darlehen oder Sicherheiten an nahestehende Personen gewährt. Per Ende Berichtsjahr bestehen keine Darlehen oder Sicherheiten.